Das sollten Sie wissen:
Kfz-Sachverständiger Ihres Vertrauens
Unabhängige Beweissicherung
Zur Feststellung der unfallbedingten Ausfallzeit des Kraftfahrzeuges kann ein Gutachten zur Hilfe hinzugezogen werden. Dies hilft, Ersatzansprüche bezüglich Mietwagen bzw. Nutzungsausfallentschädigung besser dokumentieren und durchsetzen zu können.
Umfang des Schadens
Totalschaden
Dann sollte man überlegen, ob es nicht sinnvoller wäre, in ein neues bzw. gleichwertiges Fahrzeug zu investieren. Im Versicherungsfall wird Ihnen dabei allerdings der Restwert des Unfallwagens abgezogen.
Und oft werden von Versicherern Restwerte ermittelt, die meist höher sind als die, die von einem Sachverständigen ermittelt wurden.
Maßgebend ist jedoch lediglich der ermittelte Wert. Entscheiden Sie sich dazu, den Unfallwagen weiter zu fahren, so können Sie auf der Reparatur des Wagens bestehen. Das gilt auch, wenn die Kosten für die Reparatur (Wertminderung eingeschlossen) um bis zu 30% höher sind als die Kosten für die Wiederbeschaffung eines Fahrzeuges .
Reparaturen
Merkantile Wertminderung
Auch wenn Schäden am KFZ komplett behoben wurden, haben Sie Anspruch auf die Minderung des Wertes. Ein Sachverständiger wird im Schadensfall ermitteln, ob und in welcher Höhe eine Wertminderung vorliegt. Zur Berechnung stehen mehrere Verfahren zur Verfügung.
Es wird geprüft, ob grundsätzlich ein Anspruch auf eine Wertminderung vorliegt und wie dieser im Verhältnis zum Wiederbeschaffungswert steht. Wenn diese Punkte geprüft sind, wird mit Hilfe einer Formel unter Berücksichtigung von diversen Faktoren wie Fahrzeugalter, Vorschäden, Höhe und Art des aktuellen Schadens, Laufleistung und Wiederbeschaffungswert die Wertminderung errechnet.