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Tipps beim Unfallschaden

Das sollten Sie wissen:

Kfz-Sachverständiger Ihres Vertrauens

Sind Sie Geschädigter bei einem Unfallereignis, so haben Sie das Recht auf die Erstellung eines neutralen unabhängigen Schadengutachtens. Wir bieten Ihnen sämtliche Bewertungen bezüglich Ihres Kraftfahrzeuges im Schadensfall an. Sprechen Sie mit unseren Mitarbeitern. Sie finden Sie auch bei Ihrem Schadensfall die beste Lösung.

Unabhängige Beweissicherung

Um Schadensansprüche in vollem Umfang erstattet zu bekommen, ist eine vollständige Beweissicherung über Schadenhöhe und Schadenumfang unerlässlich. Sie dient dazu, dass der entstandene Unfallschaden komplett ermittelt und beseitigt werden kann. Und ganz wichtig: So lassen sich zu einem späteren Zeitpunkt Streitigkeiten über den „Unfallhergang“ und die Durchführung der notwendigen Reparaturen vermeiden.

Zur Feststellung der unfallbedingten Ausfallzeit des Kraftfahrzeuges kann ein Gutachten zur Hilfe hinzugezogen werden. Dies hilft, Ersatzansprüche bezüglich Mietwagen bzw. Nutzungsausfallentschädigung besser dokumentieren und durchsetzen zu können.

Umfang des Schadens

Sie wollen nach einem Unfall Ihr in Stand gesetztes Fahrzeug verkaufen? Dann müssen Sie dies dem potentiellen Käufer mitteilen. Durch das Schadengutachten und das gesicherte Bildmaterial kann dem interessierten Käufer der genaue Umfang des Schadens gezeigt werden.

Totalschaden

Manchmal übersteigen die Kosten eines Unfallfahrzeuges den tatsächlichen Wert des Wagens.

Dann sollte man überlegen, ob es nicht sinnvoller wäre, in ein neues bzw. gleichwertiges Fahrzeug zu investieren. Im Versicherungsfall wird Ihnen dabei allerdings der Restwert des Unfallwagens abgezogen.

Und oft werden von Versicherern Restwerte ermittelt, die meist höher sind als die, die von einem Sachverständigen ermittelt wurden.
Maßgebend ist jedoch lediglich der ermittelte Wert. Entscheiden Sie sich dazu, den Unfallwagen weiter zu fahren, so können Sie auf der Reparatur des Wagens bestehen. Das gilt auch, wenn die Kosten für die Reparatur (Wertminderung eingeschlossen) um bis zu 30% höher sind als die Kosten für die Wiederbeschaffung eines Fahrzeuges .

Reparaturen

Wussten Sie, dass Sie bei der Reparatur Ihres Unfallwagens Anspruch auf den Einbau von neuen Ersatzteilen haben? Immer wieder versuchen KFZ-Versicherer bei Reparaturen von älteren Wagen nur die Kosten von gebrauchten Ersatzteilen zu erstatten. Von einer zweitwertgerechten Reparatur ist hier die Rede. Wird von einem Gutachter empfohlen, ein beschädigtes Karosserieteil auszutauschen, ist es von Seiten der Versicherer unzulässig darauf zu beharren, dass diese Teile lediglich "ausgebeult" werden sollen.

Merkantile Wertminderung

Verliert ein Fahrzeug durch ein Unfallereignis, trotz erfolgter Reparatur, am örtlichen Markt an Wert, so spricht man von einer merkantilen Wertminderung.
Auch wenn Schäden am KFZ komplett behoben wurden, haben Sie Anspruch auf die Minderung des Wertes. Ein Sachverständiger wird im Schadensfall ermitteln, ob und in welcher Höhe eine Wertminderung vorliegt. Zur Berechnung stehen mehrere Verfahren zur Verfügung.
Es wird geprüft, ob grundsätzlich ein Anspruch auf eine Wertminderung vorliegt und wie dieser im Verhältnis zum Wiederbeschaffungswert steht. Wenn diese Punkte geprüft sind, wird mit Hilfe einer Formel unter Berücksichtigung von diversen Faktoren wie Fahrzeugalter, Vorschäden, Höhe und Art des aktuellen Schadens, Laufleistung und Wiederbeschaffungswert die Wertminderung errechnet.

Abrechnung auf Gutachtenbasis

Wird ein Schaden aufgrund eines Kostenvoranschlages oder des Gutachtens eines Sachverständigen ohne real vorliegende Rechnungen – die die Behebung des Schadens bestätigen – reguliert, dann spricht man von einer fiktiven Abrechnung. Werden jedoch Rechnungen vorgelegt, die eine Behebung des Schadens bestätigen, nennt man dies eine konkrete Abrechnung. Oft kommt es bei der fiktiven Schadensabrechnung zu Differenzen, die meist nur rechtlich gelöst werden können.